Wohnen mit Service in Unna
Wir betreuen folgende Wohnanlagen mit „Wohnen mit Service“ in Unna:
- Unna-Königsborn, Potsdamer Straße 4c
- Unna-Königsborn, Zechenstraße 5-9
- Unna-Zentrum, Mozartstraße 38
Beim Wohnen mit Service handelt es sich um eine private Wohnform.
Ziel ist es, selbständiges Wohnen mit bedarfsgerechten Hilfen zu verbinden. Der Grundgedanke des Wohnens mit Service besteht darin, soviel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten und soviel Betreuung wie nötig zu bieten.
Der Wohncharakter und nicht die pflegerische Versorgung steht im Vordergrund.
Unsere Wohnprojekte entsprechen diesen Vorgaben. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Kopplung von altersgerechten Wohn‐ und Dienstleistungsangeboten.
Beim Wohnen mit Service schließt der Mieter mit einem Vermieter einen Mietvertrag ab. Dieser Mietvertrag beinhaltet die Serviceleistung und ist somit gleichzeitig ein Betreuungsvertrag.
Darüber hinaus schließt der Vermieter einen Service- oder Betreuungsvertrag mit den dazugehörigen Grundleistungen mit einem Dienstleister ab. Das ist in diesem Fall unserer ambulanter Pflegedienst MAK in Unna.
Der Grundservicevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Nur der Vermieter hat die Möglichkeit, diesen zu kündigen und mit einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abzuschließen.
Wohnen mit Service – Leistungen
Grundservice
Der Grundservice umfasst die Leistungsbereiche Betreuung und persönlicher Service. Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen:
-
- Vermittlung und Anschluss eines Hausnotrufs mit einer 24-stündigen Verbindung zu einer Einsatzzentrale. Wenn die Voraussetzungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllt sind. Auf Wunsch können die Mieter einen Schlüssel beim Pflegedienst hinterlegen. Mit diesem ist sichergestellt, dass im Notfall ein Zugang zur Wohnung möglich ist.
Ein Notrufeinsatz ist eine Zusatzleistung und nicht in diesem Vertrag enthalten. - Eine kompetente Betreuungs-/Kontaktperson mit sozialpflegerischen Kenntnissen und Erfahrungen ist erreichbar. Mit ihrem Wissen über den örtlichen Hilfeverbund ist sie Montag bis Freitag innerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch – 02303 / 23254 – verfügbar.
Zudem wird eine persönliche Beratung vor Ort angeboten. Die Sprechzeit ist an einem zu vereinbarenden Wochentag von 15 bis 16 Uhr.
Ein Besuchsdienst pro Woche oder nach Absprache ist ebenfalls enthalten. - Organisation von Festen und Feiern:
Der Gemeinschaftsraum wird als Ort der Kommunikation, des Spielens und für Feiern genutzt. Wir helfen bei der Organisation dieser Feste.
Auf Wunsch können auch zusätzliche Treffen pro Monat zu Kaffee und Kuchen oder zum Spielenachmittag installiert werden.
Je nach Umfang und Wunsch können zusätzliche Kosten auftreten. Über diese wird gesondert abgestimmt und beschlossen.
Diese Kosten werden direkt mit dem Mieter abgerechnet.
- Vermittlung und Anschluss eines Hausnotrufs mit einer 24-stündigen Verbindung zu einer Einsatzzentrale. Wenn die Voraussetzungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllt sind. Auf Wunsch können die Mieter einen Schlüssel beim Pflegedienst hinterlegen. Mit diesem ist sichergestellt, dass im Notfall ein Zugang zur Wohnung möglich ist.
Die Betreuung und Beratung umfasst im Besonderen:
- Fragen zur alltäglichen Lebensführung und allgemeinen Hilfemöglichkeiten,
- allgemeine Information zu den staatlichen Sozial- und Leistungsgesetzen,
- Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern/ innen,
- Information über aktuelle Dienstleistungs- und Freizeitangebote.
Wahlleistungen:
Neben den Leistungen des Grundservices haben die Mieter die Möglichkeit, sogenannte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen:
- Hilfen im Pflege-, Not- und Krankheitsfall,
- Hausnotrufdienst,
- kleinere Reparaturen,
- soziale Kontakte,
- qualifizierte Fachberatung (z.B. Pflege- oder Wohnberatung),
- bei Bedarf Unterstützung bei der Suche eines Pflegeplatzes,
- hauswirtschaftliche Leistungen,
- handwerkliche Leistungen,
- Hilfe beim Umgang mit Behörden,
- Besuchsdienst
- Begleitdienste
- Vermittlung von Fuß- und Nagelpflege
- Vermittlung von Friseurdiensten
- Information über Dienstleistungs- und Freizeitangebote
- Sowie sonstige nicht aufgezählte Leistungen nach Absprache
Diese Leistungen werden im Bedarfsfall zwischen dem Mieter und dem Pflegedienst vertraglich vereinbart.
Die Finanzierungsmöglichkeit einzelner Teile der zusätzlichen Wahlleistungen für die Bewohner sind über verschiedene Kostenträger möglich. Das sind zum Beispiel (Krankenkasse = SGB V, Pflegekasse = SGB XI, Sozialhilfe = SGB XII oder Privat).
Telefon 02303 – 23254
Email: kontakt@toelke-web.de